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Medizinprodukt |
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"Medizinprodukte müssen für Patienten, Anwender und Dritte einen hochgradigen Schutz bieten und die vom Hersteller angegebenen Leistungen erreichen." Wie erkennen Sie, welche Firma, die NLS - Diagnostiksysteme anbietet, wirklich zertifiziert ist und welche nicht? Es gibt Hersteller die so tun als hätten sie eine Zulassung, in dem sie einfach ein CE Zeichen ohne Nummer auf dem Gerät aufbringen und behaupten, sie hätten die Zertifizierung in „eigener Verantwortung“ durchgeführt. Dies ist jedoch nur bei Brillen oder Gehhilfen zulässig, nicht jedoch bei Diagnostiksystemen. Wieder andere Firmen, die als Verkäufer für Medizinprodukte auftreten behaupten, sie hätten ein Zertifikat, das, so bin ich der Auffassung, jedoch von zweifelhafter Herkunft sein dürfte. Die zweifelhafte Herkunft wird dadurch belegt, dass auf dem Typenschild eines z.B. in Budapest zertifizierten und in Sibirien gefertigten Gerätes keine in Europa ansässige Firma abgedruckt ist, die für die Einhaltung der EU-Normen gerade steht. Diese Firmen und Systeme sind nicht ordnungsgemäß zugelassen! Ein Medizinprodukt ist nur dann nach 93/42/EWG und ISO 13485 geprüft und zugelassen, wenn unter anderem folgende, wichtige Kriterien erfüllt sind:
Quellenangabe: Sie können dies auch nachlesen im Medizinprodukterecht. Erlassen von dem Bundesministerium für Gesundheit. Herausgegeben vom Bundesverband Medizintechnologie e.V. Reinhardtstraße 29b – 10117 Berlin, 646 Seiten.
Das Buch enthält auch alle EU-Normen und bestätigt die oben getroffenen Aussagen. Warum ist diese Zulassung notwendig? Wenn Sie als Arzt oder Heilpraktiker in Ihrer Praxis Geräte zur Diagnostik oder Therapie an Ihren Patienten anwenden, muss dieses Gerät eine Zulassung als Medizinprodukt haben. Diese Zulassung muss mit den Bestimmungen des MPG (Medizin Produkte Gesetz) und den EU-Normen übereinstimmen. Was passiert, wenn Sie dennoch ein nicht zertifiziertes System kaufen und damit Ihre Patienten diagnostizieren? Deswegen achten Sie beim Kauf eines Medizinproduktes immer zuerst auf die Zulassung, als Nachweis dazu dient die gültige Konformitätserklärung und das Typenschild. Erst dann achten Sie bitte auf die Leistungsfähigkeit und zum Schluss auf den Preis. Sie sollten sich neben dem Typenschild und der Konformitätserklärung auch immer die Zertifikate zeigen lassen. Im Zweifel fordern Sie Einblick in den letzten Auditbericht. Nur er kann belegen, auf der letzten Seite, ob das Zertifikat noch Gültigkeit hat!
Klaus Valentiner |
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